Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Hierzu gehören zusätzliche Untersuchungen bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis oder spezielle Blutuntersuchungen oder Abstriche. Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch ob und welche Untersuchungen für Sie sinnvoll sind. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte, die aktuellen Preise erfahren Sie in der Praxis.
Wichtig
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab.

Möchten Sie Rezepte, Überweisungen oder Einweisungen bestellen, nutzen Sie gerne auch unseren Anrufbeantworter unter der üblichen Telefonnummer. Sie können diese dann in der Regel am Folgetag abholen.

Blutentnahme
Ultraschall der Brust (Mammasonographie)

Zur Überwachung bekannter gutartiger Befunde oder zur Erweiterung der individuellen Krebsvorsorge bieten wir die Ultraschalluntersuchung der Brust an. Hierbei wird in einer schmerzfreien Untersuchung das Gewebe von Brust und der Axilla dargestellt. Der Brustultraschall hat im Gegensatz zur Mammographie keine Strahlenbelastung für das Gewebe. Mammographie (Röntgenstrahlen) und Ultraschall (Schallwellen) sind ergänzende Verfahren zur Früherkennung. Bei dichtem Drüsengewebe hat der Ultraschall eine deutlich bessere Aussagekraft. In der Krebsfrüherkennung übernimmt die Krankenkasse den Brustultraschall nur bei tastbaren Veränderungen. Brustkrebs ist in frühen Stadien fast immer heilbar. Auch sind größere Operationen oder eine Chemotherapie bei einer Diagnose in einem frühen Stadium meist nicht notwendig. Daher empfehlen wir den Brustultraschall für die individuelle Vorsorge, zur Verlaufskontrolle gutartiger Befunde oder bei moderat erhöhtem Brustkrebsrisiko.

Ultraschall der inneren Genitalorgane

Auch bei den inneren Genitalorganen (Gebärmutter und Eierstöcke) wird die Ultraschalluntersuchung nur bei tastbaren Befunden oder Auffälligkeiten übernommen. Daher kann es sinnvoll sein, die Krebsvorsorge durch einen Ultraschall zu ergänzen. Hierdurch können auch gutartige Veränderungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls therapiert werden.

Zusätzlicher Krebsvorsorgeabstrich (PAP-Abstrich)

Im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennung wird ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich ein Abstrich des Gebärmutterhalses entnommen. Ab einem Alter von 35 Jahren kommt dann der Abstrich auf Humane Papillomaviren hinzu. In den meisten Fällen ist dieser Abstrich negativ, das heißt das keine Viren nachgewiesen wurden. Dann wird der nächste Abstrich erst in drei Jahren entnommen. Wünschen Sie einen erneuten Abstrich vor Ende dieses Intervalls wäre dies eine IGeL-Leistung.

HPV Test

Ab einem Alter von 35 Jahren wird der Abstrich von der Krankenkasse übernommen. Eine frühere Entnahme erfolgt auf Wunsch der Patientin auf eigene Kosten.

Wir sind für Sie da.

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Bei Fragen oder zur Vereinbarung von Terminen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns eine E-Mail senden.

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