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Die Mutterschaftsrichtlinie regelt die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Hierbei geht es darum, dass Auffälligkeiten im Verlauf einer Schwangerschaft rechtzeitig erkannt und behandelt werden, vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und -geburten.
Zu den vorgeschriebenen Untersuchungen gehören die Testung auf Infektionen wie zum Beispiel Röteln, Hepatitis B, Lues (Syphilis) und Chlamydien, sowie die freiwillige Testung zum Ausschluss einer HIV-Infektion, die Bestimmung der Blutgruppe und ggfs. die Testung des fetalen Rhesusfaktors. Während der gesamten Schwangerschaft werden regelmäßige Untersuchungen des Urins und Messungen von Blutdruck und Gewicht sowie Blutentnahmen zur Blutbild-Bestimmung durchgeführt.
Seit 2022 werden von der gesetzlichen Krankenkasse auch Untersuchungen an fetaler DNA aus mütterlichem Blut zur Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 (Nicht-invasiver Pränataltest – NIPT) übernommen.
Siehe dazu: www.g-ba.de oder www.profamilia.de
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche herum. Hierbei werden die kindlichen Maße erhoben und beim sogenannten IIb-Screening um die 20. Woche herum Organe wie das Herz und das Gehirn genauer angeschaut. In manchen Fällen kann es notwendig sein, Ultraschalluntersuchungen häufiger durchzuführen, zum Beispiel wenn das Kind nicht zeitgerecht wächst, oder wenn Vorerkrankungen bestehen. Gegebenenfalls ist dann eine Vorstellung bei spezialisierten Geburstmedizinern zur Pränataldiagnostik notwendig. Dies würden wir dann mit Ihnen besprechen und Ihnen Kontakte nennen. Eine weitere Möglichkeit ist die Überwachung des fetalen Zustandes durch eine Messung der Blutversorgung, die so genannte Doppler-Untersuchung. Diese kann bei Verdacht auf eine Minderversorgung zum Beispiel aufgrund einer Plazentainsuffizienz durchgeführt werden oder bei fetalen Infektionen zum Beispiel eine fetale Anämie (Blutarmut) erkennen oder ausschließen. Diese Untersuchung führen wir selbst durch.
Eine weitere wichtige Screening-Untersuchung ist die Bestimmung der Zucker-Konzentration im Blut nach dem Trinken einer 50g Glucoselösung, dies erfolgt ab der 24+0 Schwangerschaftswoche (SSW). Bei Auffälligkeiten wird ein weiterer Test durchgeführt und sollten auch hier Auffälligkeiten bestehen wird der Schwangeren eine Vorstellung beim Diabetologen empfohlen. Ab dem dritten Trimenon werden dann auch die kindlichen Herztöne zum Beispiel als CTG abgeleitet.
In der Schwangerschaft gibt es die Möglichkeit den Schutz für bestimmte Infektionskrankheiten zu überprüfen. Hierzu gehören Parvovirus B19 (Ringelröteln), Zytomegalie (CMV) und Toxoplasmose. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn schon kleine Kinder in der Familie leben, oder mit Kindern gearbeitet wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit zum Ende der Schwangerschaft einen Scheidenabstrich auf B-Streptokokken zu entnehmen. Im Wissen um das Vorliegen dieses Bakteriums kann eine Antibiotika-Prophylaxe unter der Geburt das Übertreten auf das Neugeborene verhindern.
Wir beraten Sie hierzu gerne! Diese Untersuchungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Manche Kassen erstatten jedoch im Nachhinein die Kosten.
In den Mutterschaftsrichtlinien werden nur 3 Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgeschrieben. Viele Schwangere wünschen sich auch in der Zwischenzeit die Gewissheit, dass ihr Kind gut wächst. Daher bieten wir zusätzliche Ultraschalluntersuchungen als Selbstzahlerleistung an. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Akupunktur kann in der Schwangerschaft nebenwirkungsfrei zur Linderung von Beschwerden eingesetzt werden. Auch zur Geburtsvorbereitung hat sich die Akupunktur etabliert. Diese erfolgt ab der 36. Schwangerschaftswoche wöchentlich.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Bei Fragen oder zur Vereinbarung von Terminen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns eine E-Mail senden.
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