Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist eine schöne und auch aufregende Zeit. Neben Vorfreude und Wohlbefinden können viele kleinere und größere Beschwerden oder Unsicherheiten auftreten. Wir begleiten Sie gerne und kompetent durch diese Zeit. Sollten Sorgen und Zweifel in der Anfangszeit überwiegen, vermitteln wir gerne Unterstützung oder leiten Sie an die entsprechenden Beratungsstellen weiter.
Wichtig
Bitte denken Sie an ihren Mutterpass. Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie Ihren Termin bitte rechtzeitig ab.

Möchten Sie Rezepte, Überweisungen oder Einweisungen bestellen, nutzen Sie gerne auch unseren Anrufbeantworter unter der üblichen Telefonnummer. Sie können diese dann in der Regel am Folgetag abholen.

Untersuchung einer Schwangeren

Mutterschaftsrichtlinie

Die Mutterschaftsrichtlinie regelt die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Hierbei geht es darum, dass Auffälligkeiten im Verlauf einer Schwangerschaft rechtzeitig erkannt und behandelt werden, vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und -geburten.

Was sind Schwangerschaften mit besonderem Überwachungsbedarf?

  • Schwere Erkrankungen der Mutter, z.B. auch erhebliche Adipositas, wenn Auffälligkeiten bei vorangehenden Schwangerschaften oder Geburten bestanden (z.B. nach einer Kinderwunschbehandlung, nach Kaiserschnitten oder Komplikationen wie verstärkten Blutungen, vorzeitiger Plazentalösung)
  • Erstgebärende unter 18 Jahre oder über 35 Jahre oder Mehrgebärende über 40 Jahre.
  • Auffällige Befunde in der jetzigen Schwangerschaft wie z.B. Gestationsdiabetes, Anämie (Blutarmut), drohende Frühgeburt, Mehrlinge, Bluthochdruck-Erkrankungen
Diese Liste ist nicht vollständig.


Zu den vorgeschriebenen Untersuchungen gehören die Testung auf Infektionen wie zum Beispiel Röteln, Hepatitis B, Lues (Syphilis) und Chlamydien, sowie die freiwillige Testung zum Ausschluss einer HIV-Infektion, die Bestimmung der Blutgruppe und ggfs. die Testung des fetalen Rhesusfaktors. Während der gesamten Schwangerschaft werden regelmäßige Untersuchungen des Urins und Messungen von Blutdruck und Gewicht sowie Blutentnahmen zur Blutbild-Bestimmung durchgeführt.
Seit 2022 werden von der gesetzlichen Krankenkasse auch Untersuchungen an fetaler DNA aus mütterlichem Blut zur Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 (Nicht-invasiver Pränataltest – NIPT) übernommen.
Siehe dazu: www.g-ba.de oder www.profamilia.de

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinie sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche herum. Hierbei werden die kindlichen Maße erhoben und beim sogenannten IIb-Screening um die 20. Woche herum Organe wie das Herz und das Gehirn genauer angeschaut. In manchen Fällen kann es notwendig sein, Ultraschalluntersuchungen häufiger durchzuführen, zum Beispiel wenn das Kind nicht zeitgerecht wächst, oder wenn Vorerkrankungen bestehen. Gegebenenfalls ist dann eine Vorstellung bei spezialisierten Geburstmedizinern zur Pränataldiagnostik notwendig. Dies würden wir dann mit Ihnen besprechen und Ihnen Kontakte nennen. Eine weitere Möglichkeit ist die Überwachung des fetalen Zustandes durch eine Messung der Blutversorgung, die so genannte Doppler-Untersuchung. Diese kann bei Verdacht auf eine Minderversorgung zum Beispiel aufgrund einer Plazentainsuffizienz durchgeführt werden oder bei fetalen Infektionen zum Beispiel eine fetale Anämie (Blutarmut) erkennen oder ausschließen. Diese  Untersuchung führen wir selbst durch.

Eine weitere wichtige Screening-Untersuchung ist die Bestimmung der Zucker-Konzentration im Blut nach dem Trinken einer 50g Glucoselösung, dies erfolgt ab der 24+0 Schwangerschaftswoche (SSW). Bei Auffälligkeiten wird ein weiterer Test durchgeführt und sollten auch hier Auffälligkeiten bestehen wird der Schwangeren eine Vorstellung beim Diabetologen empfohlen. Ab dem dritten Trimenon werden dann auch die kindlichen Herztöne zum Beispiel als CTG abgeleitet.

Infektionserkrankungen

In der Schwangerschaft gibt es die Möglichkeit den Schutz für bestimmte Infektionskrankheiten zu überprüfen. Hierzu gehören Parvovirus B19 (Ringelröteln), Zytomegalie (CMV) und Toxoplasmose. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn schon kleine Kinder in der Familie leben, oder mit Kindern gearbeitet wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit zum Ende der Schwangerschaft einen Scheidenabstrich auf B-Streptokokken zu entnehmen. Im Wissen um das Vorliegen dieses Bakteriums kann eine Antibiotika-Prophylaxe unter der Geburt das Übertreten auf das Neugeborene verhindern.

Wir beraten Sie hierzu gerne! Diese Untersuchungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Manche Kassen erstatten jedoch im Nachhinein die Kosten.

Zusätzlicher Ultraschall zur Wachstumskontrolle

In den Mutterschaftsrichtlinien werden nur 3 Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgeschrieben. Viele Schwangere wünschen sich auch in der Zwischenzeit die Gewissheit, dass ihr Kind gut wächst. Daher bieten wir zusätzliche Ultraschalluntersuchungen als Selbstzahlerleistung an. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Ultraschallgerät
Ernährung & Bewegung


Schwangere Frauen sollten auf eine ausgewogene Ernährung achten. Zusätzlich ist eine Ergänzung der Nahrung durch Folsäure, Jod und ggfs. DHA sinnvoll. Außerdem ist eine ausreichende körperliche Aktivität wichtig. Zur Infektionsprophylaxe in der Schwangerschaft gehören der Verzicht auf rohes oder nicht durchgebratenes Fleisch und Rohmilchkäse, das gründliche Waschen von rohem Gemüse und Salat und der Verzicht auf Alkohol und andere Drogen. Kaffee und schwarzer Tee sollten nur in Maßen genossen werden.

Regelmäßige Bewegung und leichte körperliche Aktivität ist insbesondere bei Übergewicht wichtig. Wenn Sie schon vor der Schwangerschaft regelmäßig Sport gemacht haben, können Sie dies in den meisten Fällen fortführen. Sprechen Sie gerne mit uns wenn Sie unsicher sind ob ihr Sport in der Schwangerschaft geeignet ist.


www.gesund-ins-leben.de
Impfungen

Gewisse Impfungen sind auch in der Schwangerschaft empfohlen um Sie und Ihr Baby zu schützen. Hierzu gehört eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten). Das Baby hat in den ersten Lebensmonaten keinen ausreichenden Schutz und bei Infektion ein hohes Risiko im Krankenhaus behandelt werden zu müssen. Ab der 28. SSW wird die Keuchhustenimpfung für alle Schwangeren empfohlen. Dadurch geben Sie ihrem Kind einen Nestschutz mit, bis es selbst geimpft werden kann. Keuchhusten kann für Säuglinge eine bedrohliche Erkrankung sein. Deshalb sollte die ganze Familie mitmachen und das neue Familienmitglied schützen. Für den werdenden Vater und die Großeltern sollte die letzte Keuchhusten/Pertussisimpfung weniger als 10 Jahre alt sein.

Auch die saisonale Grippeimpfung wird in der Schwangerschaft empfohlen. Eine CoVID-Impfung wird nur bei Vorerkrankungen der Mutter oder unzureichendem vorherigen Antigenkontakt empfohlen. Die meisten Erwachsenen haben diesen bereits durch Impfungen und/oder Erkrankungen erworben. Die Impfung gegen RSV (Respiratory Syncytial Virus) wird aktuell vom Berufsverband der Frauenärzte empfohlen, ist aber aufgrund der (noch) fehlenden Empfehlung der STIKO, nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie.


www.rki.de
Hebamme

Wir empfehlen unseren Patientinnen sich frühzeitig um eine Hebammenbetreuung für das Wochenbett zu bemühen. Viele Hebammen sind über die Hebammenzentrale Bielefeld vernetzt und erreichbar. Alternativ besteht die Möglichkeit in den Kliniken nachzufragen, da auch einige der dort arbeitenden Hebammen eine Nachsorgebetreuung anbieten.


www.asb-hebammenzentrale.de
Wochenbett

Das Wochenbett ist von vielen körperlichen und psychischen Veränderungen geprägt. Es kommt erneut zu einer hormonellen Umstellung und dadurch zu körperlichen Veränderungen, hierzu gehört nicht nur die Rückbildung der Gebärmutter. Die erste Zeit als Familie ist eine wertvolle Zeit, in der aber auch viele Fragen auftreten können. Wenn Sie eine Nachsorgehebamme haben, können viele Sorgen und Fragen schnell geklärt werden. Wenn darüber hinaus Probleme auftreten, zögern Sie nicht sich bei uns vorzustellen. Bei Fieber sollten Sie sich umgehend melden. Wenn Sie mehrere Tage unter Niedergeschlagenheit leiden, lassen Sie es uns wissen. Wir prüfen im Gespräch wie tiefgreifend die Stimmung verändert ist und vermitteln Sie wenn notwendig weiter. Ärztliche Gespräche und/oder eine Untersuchung  werden 10 Tage und 6 Wochen nach der Geburt empfohlen.

Akupunktur

Akupunktur kann in der Schwangerschaft nebenwirkungsfrei zur Linderung von Beschwerden eingesetzt werden. Auch zur Geburtsvorbereitung hat sich die Akupunktur etabliert. Diese erfolgt ab der 36. Schwangerschaftswoche wöchentlich.

Akupunktur

Weitere Informationen

Checklisten rund um die Geburt
familienportal.de
Familienleistungen
familienportal.de
Gut begleitet durch die Schwangerschaft
schwanger-mit-dir.de
Ernährung in der Schwangerschaft
dge.de
Informationen zum Thema Gesundheit der Familie
gesund-ins-leben.de
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Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen! Bei Fragen oder zur Vereinbarung von Terminen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder uns eine E-Mail senden.

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